Rasen nicht zu früh mähen
Um eines der beliebtesten Streitthemen zwischen Nachbarn zu entschärfen, hat der Gesetzgeber die Zeiten, zu denen das
Rasenmähen (nicht) erlaubt ist, in der so genannten Rasenmäherlärmverordnung genau normiert: Der Einsatz von motorbetriebenen
Rasenmähern (dazu zählen auch Elektromotoren) ist an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00
Uhr erlaubt und an Sonn- und Feiertagen ganztags verboten.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Geräte, die mit einem Schalleistungspegel von weniger als 88 Dezibel (A)gekennzeichnet
sind oder vor dem 01.08.1987 erstmals in den Verkehr gebracht worden und mit einem Wert von weniger als 60
Dezibel (A) gekennzeichnet sind.
Mit solchen Geräten dürfen Sie Ihr Gras von 7.00 bis 22.00 Uhr auf die gewünschte Höhe bringen.
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